Arzthaftungsrecht · Gesundheitswesen und Kliniken
Personen, die nach einem ästhetischen oder kosmetischen Eingriff ein unerwartetes Ergebnis erlebt haben.
Da ästhetische und kosmetische Eingriffe elektiv und nicht medizinisch notwendig sind, werden sie nach einem anderen Standard für informierte Einwilligung und Sorgfaltspflicht beurteilt. Durch die Schilderung der Informationen, die Ihnen vor dem Eingriff gegeben wurden, der von Ihnen erteilten Einwilligung und des danach erlebten Ergebnisses können Sie eine erste Einschätzung eines möglichen rechtlichen Wegs von einer Fachperson erhalten.
Der Weg, den diese Anfrage nimmt
Sie schildern es
Ein paar kurze Fragen, Dokumente, falls vorhanden.
Die Berechtigung wird geprüft
Wird für die für diese Dienstleistung festgelegten Befugnisse geöffnet.
Eine Fachperson übernimmt es
Jemand mit geprüfter Qualifikation nimmt es an.
Die Antwort wird geprüft
Für jede Antwort ist eine Person verantwortlich.
Fragen, die während einer Anfrage gestellt werden können
Wurde Ihnen vor dem Eingriff ein schriftliches Einwilligungsformular vorgelegt?
Kennen Sie die berufliche Qualifikation der Person/Einrichtung, die den Eingriff durchgeführt hat?
Haben Sie danach einen anderen Arzt konsultiert, und wenn ja, was wurde Ihnen mitgeteilt?
Nur eine Vorschau. Sie beantworten diese Fragen erst, wenn Sie eine Anfrage starten.
Dokumente, deren Vorbereitung hilfreich sein kann
3 Dokumente · noch keines hochgeladenDas von Ihnen unterzeichnete Einwilligungsformular (falls vorhanden)
Vorher-Nachher-Fotos
Zahlungsbeleg oder Rechnung