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Arzthaftungsrecht · Gesundheitswesen und Kliniken

Vorabbewertung der Haftung bei ästhetischen Eingriffen

Personen, die nach einem ästhetischen oder kosmetischen Eingriff ein unerwartetes Ergebnis erlebt haben.

VerfügbarBetrifft personenbezogene DatenMenschliche Prüfung

Da ästhetische und kosmetische Eingriffe elektiv und nicht medizinisch notwendig sind, werden sie nach einem anderen Standard für informierte Einwilligung und Sorgfaltspflicht beurteilt. Durch die Schilderung der Informationen, die Ihnen vor dem Eingriff gegeben wurden, der von Ihnen erteilten Einwilligung und des danach erlebten Ergebnisses können Sie eine erste Einschätzung eines möglichen rechtlichen Wegs von einer Fachperson erhalten.

Der Weg, den diese Anfrage nimmt

Sie schildern es

Ein paar kurze Fragen, Dokumente, falls vorhanden.

Die Berechtigung wird geprüft

Wird für die für diese Dienstleistung festgelegten Befugnisse geöffnet.

Eine Fachperson übernimmt es

Jemand mit geprüfter Qualifikation nimmt es an.

Die Antwort wird geprüft

Für jede Antwort ist eine Person verantwortlich.

Fragen, die während einer Anfrage gestellt werden können

01

Wurde Ihnen vor dem Eingriff ein schriftliches Einwilligungsformular vorgelegt?

02

Kennen Sie die berufliche Qualifikation der Person/Einrichtung, die den Eingriff durchgeführt hat?

03

Haben Sie danach einen anderen Arzt konsultiert, und wenn ja, was wurde Ihnen mitgeteilt?

Nur eine Vorschau. Sie beantworten diese Fragen erst, wenn Sie eine Anfrage starten.

Dokumente, deren Vorbereitung hilfreich sein kann

3 Dokumente · noch keines hochgeladen

Das von Ihnen unterzeichnete Einwilligungsformular (falls vorhanden)

Vorher-Nachher-Fotos

Zahlungsbeleg oder Rechnung