Datenschutzrecht · Gesundheitswesen und Kliniken
Kliniken, Labore und Gesundheitstechnologieunternehmen, die Patientendaten verarbeiten.
Gesundheitsdaten gelten nach türkischem Datenschutzrecht als besondere Kategorie personenbezogener Daten und unterliegen strengeren Regeln. Dieser Dienst ermöglicht es Ihnen, eine erste fachliche Prüfung Ihres Patienteninformationshinweises, Ihrer Einwilligungsformulare, Ihrer Datenaufbewahrungsfristen und Ihrer Verträge mit externen Anbietern (Labor, Bildgebung, Cloud-Speicher) anhand der geltenden Anforderungen zu erhalten.
Der Weg, den diese Anfrage nimmt
Sie schildern es
Ein paar kurze Fragen, Dokumente, falls vorhanden.
Die Berechtigung wird geprüft
Wird für die für diese Dienstleistung festgelegten Befugnisse geöffnet.
Eine Fachperson übernimmt es
Jemand mit geprüfter Qualifikation nimmt es an.
Die Antwort wird geprüft
Für jede Antwort ist eine Person verantwortlich.
Fragen, die während einer Anfrage gestellt werden können
Welche Arten von Daten erheben Sie von Patienten (Akten, Bilder, Laborergebnisse usw.)?
Speichern Sie Patientendaten im Inland oder auf Servern im Ausland?
Verfügen Sie derzeit über einen Informationshinweis oder ein Einwilligungsformular?
Nur eine Vorschau. Sie beantworten diese Fragen erst, wenn Sie eine Anfrage starten.
Dokumente, deren Vorbereitung hilfreich sein kann
3 Dokumente · noch keines hochgeladenBestehender Patienteninformationshinweis und Einwilligungsformular (falls vorhanden)
Verträge mit Auftragsverarbeitern
Richtlinie zur Datenaufbewahrung und -löschung (falls vorhanden)