Gesundheitsrecht · Gesundheitswesen und Kliniken
Betreiber von Kliniken und Gesundheitsunternehmen, die auf einer Website, in sozialen Medien oder in gedruckten Materialien werben.
Was ein Gesundheitsunternehmen auf seiner Website, in sozialen Medien oder in gedruckter Werbung äußern darf (übertriebene Erfolgsversprechen, Vorher-Nachher-Fotos, Preiswerbung), unterliegt strengen Grenzen, und Verstöße können verwaltungsrechtliche Sanktionen nach sich ziehen. Dieser Dienst ermöglicht es Ihnen, Ihre aktuellen Werbematerialien zu schildern und eine erste Prüfung der Einhaltung durch eine Fachperson zu erhalten.
Der Weg, den diese Anfrage nimmt
Sie schildern es
Ein paar kurze Fragen, Dokumente, falls vorhanden.
Die Berechtigung wird geprüft
Wird für die für diese Dienstleistung festgelegten Befugnisse geöffnet.
Eine Fachperson übernimmt es
Jemand mit geprüfter Qualifikation nimmt es an.
Die Antwort wird geprüft
Für jede Antwort ist eine Person verantwortlich.
Fragen, die während einer Anfrage gestellt werden können
Über welche Kanäle werben Sie (Website, soziale Medien, Print usw.)?
Enthalten Ihre Materialien Vorher-Nachher-Fotos oder Erfolgsversprechen?
Haben Sie zuvor eine Beanstandung aus einer Prüfung oder eine Verwarnung erhalten?
Nur eine Vorschau. Sie beantworten diese Fragen erst, wenn Sie eine Anfrage starten.
Dokumente, deren Vorbereitung hilfreich sein kann
3 Dokumente · noch keines hochgeladenMuster der aktuellen Website- und Social-Media-Inhalte
Gedruckte Werbematerialien (falls vorhanden)
Jeder erhaltene Prüfbericht oder jedes Verwarnungsschreiben